Die Fahrerlaubnisklassen

Alle erforderlichen Infos wie Fahrzeugart, Mindestalter, theoretische und praktische Ausbildung, Mindestumfang der Fahrstunden sowie erforderliche Unterlagen erhaltet ihr mit „Klick“ auf die jeweilige Führerscheinklasse.

PKW

Motorrad

LKW

Trecker

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter:
18 Jahre

beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre

bei Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung):
17 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    4 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Ausbildung auf Automatik ohne Eintrag möglich: siehe B197

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Kombination aus Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter:
18 Jahre

beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:
2 Stunden á 60 Minuten

Praktischer Übungsstoff:
3,5 Stunden á 60 Minuten

Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr):
1 Stunde á 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer/-in eine Ausbildungskombination zur Verfügung.

Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem/jeder Teilnehmer/-in einzeln durchgeführt werden.

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Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
25 Jahre

Geltungsbereich:
innerhalb Deutschlands

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff:

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff:

4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.

Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.

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Fahrzeugart: Pkw und leichte Pkw

Ergänzende Informationen zur Klasse B

Theoretische Ausbildung und Prüfung

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

In dieser Testfahrt wird durch den/der Fahrlehrer/-in festgestellt, dass der/die Fahrschüler/-in das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem/der Fahrschüler/-in darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung

Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Weiterführende Informationen:

Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?

Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.

Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?

Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.

Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.

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Fahrzeugart: Pkw oder leichte Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter:
18 Jahre

beim Begleiteten Fahren:
17 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    3 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    1 Fahrstunde á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    1Fahrstunde á 45 min

Ausbildung auf Automatik ohne Eintrag möglich

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Schwere Krafträder

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten, bei Vorbesitz: 6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten

 

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schaltgetriebe

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    4 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter:
16 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schaltgetriebe

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    4 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter:
18 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
A1, AM

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten

 

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schaltgetriebe

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    4 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: leichte Krafträder

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm³
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quad

Mindestalter:
18 Jahre

Geltungsdauer:
innerhalb Deutschlands

Vorbesitz erforderlich:
Nein

Beinhaltet Klasse:
keine

 

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten,
bei Vorbesitz
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schalter oder Automatik

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

 

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • keine Sonderfahrten

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter:
15 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
keine

 

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten,

Klassenspezifischer Unterricht:
0 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

  • Praktische Ausbildung bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
  • bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
  • Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
  • Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

oder einer Berufsausbildung

Geltungsdauer:
5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B

Beinhaltet Klasse:

C1

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
10 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schalter oder Automatik

Mindestumfang der Fahrstunden bei Vorbesitz Klasse B

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    2 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Mindestumfang der Fahrstunden bei Vorbesitz Klasse C1

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    3 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    1 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    1 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und CE

Mindestumfang
der Sonderfahrten
Bei Vorbesitz
von Klasse C1
Wenn C und CE in einem
gemeinsamen Ausbiludgs-
gang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 3 5 8
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen
Kraftfahrstraßen
1 1 2 3
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
1 0 3 3
Gesamt: 5 4 10 14

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Fahrzeugart: Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem/der Fahrzeugführer/-in ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:
18 Jahre

Geltungsdauer:
5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
6 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schalter oder Automatik

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    3 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    1 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    1 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und C1E

Mindestumfang
der Sonderfahrten
Bei Vorbesitz
von Klasse B
Wenn C und CE in einem
gemeinsamen Ausbiludgs-
gang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 1 3 4
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen
Kraftfahrstraßen
1 1 1 2
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
1 0 2 2
Gesamt: 5 2 6 8

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Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger/Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:
18 Jahre

Geltungsdauer:
5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse C1

Beinhaltet Klasse:
BE, D1E bei Besitz von D1

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schalter oder Automatik

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    3 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    1 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    1 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C1 und C1D

Mindestumfang
der Sonderfahrten
Bei Vorbesitz
von Klasse B
Wenn C und CE in einem
gemeinsamen Ausbiludgs-
gang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 1 3 4
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen
Kraftfahrstraßen
1 1 1 2
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
1 0 2 2
Gesamt: 5 2 6 8

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Fahrzeugart: Schwere Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder einer Berufsausbildung

Geltungsdauer:
5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
JA, die Klasse C

Beinhaltet Klasse:
C1E, BE, T

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

Ausbildung auf Schalter oder Automatik

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
    5 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
    2 Fahrstunden á 45 min
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
    3 Fahrstunden á 45 min

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

Ausbildungsumfang Praxis im gemeinsamen Ausbildungsgang C und CE

Mindestumfang
der Sonderfahrten
Bei Vorbesitz
von Klasse B
Wenn C und CE in einem
gemeinsamen Ausbiludgs-
gang erworben werden
Solo Zug gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3 5 8
Schulung auf Autobahnen oder ähnlichen
Kraftfahrstraßen
2 1 2 3
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
3 0 3 3
Gesamt: 10 4 10 14

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Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter:
16 Jahre

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten

bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende

Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter:
16 Jahre für bbH 40 km/h
18 Jahre für bbH 60 km/h

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
AM, L

Theoretische Ausbildung

Grundunterricht:
12 Unterrichtseinheiten

bei Vorbesitz:
6 Unterrichtseinheiten

Klassenspezifischer Unterricht:
6 Unterrichtseinheiten

Mindestumfang der Fahrstunden:

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung nach der Fahrschulausbildungsordnung (FahrschAusbO)

  • keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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